Carport im Garten – Darauf sollten Sie achten!

Um die eigenen Fahrzeuge bestmöglich vor Regen, Wind und Schnee zu schützen, kann ein Carport sehr praktisch sein. Doch bevor dieser im eigenen Garten errichtet wird, gilt es einige Punkte zu beachten. Wir stellen diese vor und erläutern auch, was überhaupt als Carport gilt.

Was gilt als Carport?

Einfach gesagt, handelt es sich bei einem Carport um eine Konstruktion aus einigen Pfeilern und einem aufliegenden Dach. Das Wort selbst setzt sich aus den beiden englischen Begriffen „car“ (zu Deutsch Auto) und „port“ (Hafen) zusammen. In diesem stellen Sie alle Ihrer Fahrzeuge unter, um sie vor der Witterung zu schützen. Der Carport kann aus Holz, Metall oder auch aus Kunststoff bestehen und wird häufig auch mit Beton oder sogar einem Mauerwerk errichtet.

Wann ist eine Baugenehmigung für einen Carport notwendig?

Wer einen Carport in seinem Garten errichten will, benötigt unter Umständen eine Baugenehmigung. Leider gibt es hierbei keine deutschlandweite Regelung. Schauen Sie daher im Internet nach oder erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes, um Problemen aus dem Weg gehen zu können.

Was muss bei dem Bauantrag von einem Carport beachtet werden?

Das Baurecht bei einem Carport hängt zum einen von der Kommune und zum anderen von dem zuständigen Bundesland ab. Daher wird es von diversen Faktoren bestimmt. Dabei legen die sogenannten Landesbauverordnungen die Regelungen fest.

In Bayern beispielsweise ist festgelegt, dass für alle überdachten Stellplätze mit maximal 50 Quadratmetern Fläche keine Genehmigung benötigt wird. Allerdings kann eine Befreiung der Genehmigung nur dann stattfinden, wenn Sie alle geforderten Abstandsflächen berücksichtigen (Quelle: https://www.easycarport.de/ratgeber/5-tipps-zum-planen-von-ihrem-carport).

Darüber hinaus sollten Sie sich vor Baubeginn bei dem zuständigen Bauamt erkundigen, welche Formulare Sie für den Bauantrag benötigen. Letzteren brauchen Sie, wenn keine Genehmigungsfreiheit besteht. Der Bauantrag kann von einem Architekten wie auch von einem Bauingenieur erstellt werden. Zudem reichen Sie diesen bei der verantwortlichen Baubehörde ein.

Er sollte folgende Punkte enthalten:

  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  • Lageplan
  • Berechnungen der bebauten Fläche
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Angaben zur Nutzfläche und den Kosten
  • Statik-Berechnungen für einen technischen Nachweis

Wann kann ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut werden?

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Sie einen Carport auch ohne eine Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück errichten. Fragen Sie zur Sicherheit bei dem zuständigen Bauamt nach, ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist. Denn errichten Sie einen Carport ohne Genehmigung, obwohl diese eigentlich erforderlich ist, müssen Sie diesen eventuell wieder abbauen. Das gilt es natürlich zu verhindern.

Jedes Bundesland hat ganz eigene Vorgaben und Regelungen in Bezug auf genehmigungsfreie Bauvorhaben. Daher sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, welche das in Ihrem Fall sind. Ein Beispiel wurde oben mit Bayern genannt. Wenn Sie aber in einem anderen Bundesland wohnen, können die Regelungen ganz anders ausfallen. In Schleswig-Holstein beispielsweise darf der überdachte Stellplatz eine Grundfläche von maximal 20 Quadratmetern aufweisen, um als genehmigungsfrei bezeichnet zu werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass es immer sinnvoll ist, sich vor dem Bau eines Carports bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. So lassen sich eventuelle Probleme schon im Vorfeld vermeiden.

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